Hier erfahren Sie, wer die Möglichkeit auf Förderung hat.
Von der Liselotte Eberhardt Stiftung Fördermittel zu erhalten ist Einzelpersonen genauso möglich wie unterschiedlichen sozialen Einrichtungen, Vereinen oder Sozialarbeitern, Betreuern, Berufsbetreuern oder anderen Personen, die für in Notlage geratene Menschen im Auftrag handeln. Wir sind bezüglich der Förderung durch die Satzung der Stiftung festgelegt und gewisse Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein. Die Stiftung ist schwerpunktmäßig regional im Kreis Dithmarschen und Kreis Steinburg tätig.
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Ein Antrag kann klassisch per Post oder formlos Online gestellt werden.