Willkommen bei der Liselotte Eberhardt Stiftung aus Itzehoe
Die Liselotte Eberhardt Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und wurde im Jahr 2014 von Frau Liselotte Eberhardt in Brunsbüttel ins Leben gerufen. Das persönliche Anliegen von Frau Liselotte Eberhardt war die finanzielle Unterstützung sozialschwacher und alleinstehender Frauen in Brunsbüttel im Alter über 60 Jahren.
2017 wurde der Stiftungszweck erweitert, die räumliche Begrenzung auf Brunsbüttel wurde aufgehoben, und auch Frauen, die sich ehrenamtlich und gesellschaftlich engagieren und über nicht viel Einkommen verfügen, können durch die LE Stiftung unterstützt werden. Ferner können hilfsbedürftige Menschen, insbesondere Kinder und Jugendliche, sowie Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe anderer angewiesen sind, finanzielle Zuwendung bekommen.
Es handelt sich bei der finanziellen Unterstützung immer um eine Einzelfallhilfe, d.h. eine Hilfe zur Linderung einer vorübergehenden wirtschaftlichen Notlage, die nicht durch die Leistung einer Behörde abgedeckt wird. Die Stiftung hilft also bei einem ersten Schritt zur Überwindung von Schwierigkeiten und Notlagen. Dazu muss ein formloser, begründeter Antrag gestellt werden. Teil des Antrags ist immer der Nachweis, dass Antragsteller zur Gruppe von hilfebedürftigen Menschen gehören.
Die Satzung ermöglicht aber auch eingetragenen gemeinnützigen Vereinen, Berufsbetreuern oder anderen steuerbegünstigten Körperschaften einen Antrag auf finanzielle Unterstützung zu stellen, wenn diese das Ziel verfolgen, sozialschwache Menschen mit und ohne Behinderung zu unterstützen, um Ihnen in irgendeiner Form eine Freude zu machen, die den Betroffenen Mut und Zuversicht gibt.
Der Vorstand der Stiftung entscheidet, ob und in welcher Form Unterstützung möglich wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen. Es gibt keine dauerhaften regelmäßigen Leistungen, Anträge müssen bei begründetem Bedarf jedes Jahr erneut gestellt werden.